I. Allgemeines

Autor: Diplom-Finanzwirt Ralf Walkenhorst

I. Allgemeines

Die Frage der Steuerbefreiung oder Steuerpflicht stellt sich nur bei steuerbaren Umsätzen. Nur steuerbare Umsätze können steuerfrei oder steuerpflichtig sein.

Für die einzelnen steuerbaren Umsätze i.S.d. § 1 Abs. 1 UStG kommen folgende Befreiungsvorschriften in Betracht:

Steuerbare Umsätze

Steuerbefreiungsvorschrift

gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG

§ 4 UStG

gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG

§ 5 UStG

gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG

§ 4b UStG

Nur wenn ein Umsatz unter die §§ 4, 4b oder 5 UStG eingruppiert werden kann, handelt es sich um einen steuerfreien Umsatz. Ist der Umsatz steuerbar, aber liegen die Voraussetzungen der §§ 4, 4b oder 5 UStG nicht vor, ist der Umsatz grundsätzlich steuerpflichtig.

Die Steuerbefreiungsregelungen des § 4 UStG können in zwei Gruppen eingeteilt werden:

§ 4 Nr. 1-7 UStG : Steuerbefreiungen mit der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs,

§ 4 Nr. 8-29 UStG : Steuerbefreiungen ohne die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.