Ausfuhr in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Ausfuhr in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete

Eine steuerfreie Ausfuhrlieferung i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG liegt unter den folgenden Voraussetzungen vor:

a)

Warenbewegung

Der Unternehmer oder der Abnehmer befördert oder versendet den Gegenstand der Lieferung in die folgenden in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete:

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Freihäfen

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Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie

b)

Abnehmerqualität

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