Buchnachweis (Abschn. 6.10 UStAE)

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Buchnachweis (Abschn. 6.10 UStAE)

Unter Buchnachweis ist allgemein ein Nachweis durch Bücher oder Aufzeichnungen i.V.m. Belegen zu verstehen, so dass der Buchnachweis stets mehr verlangt als den bloßen Nachweis durch Aufzeichnungen oder Belege. Belege werden durch die entsprechenden und erforderlichen Hinweise und Bezugnahmen in den notwendigen Aufzeichnungen Bestandteil der Buchführung (oder gesonderter Aufzeichnungen) und damit des Buchnachweises, so dass beide eine Einheit bilden.

Die Aufzeichnungen sind laufend und unmittelbar nach Ausführung des Umsatzes zu führen.