Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
Die Vorschrift des § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG zum Vorsteuerabzug bei Verwendung für steuerfreie Umsätze ist im Zusammenhang mit § 15 Abs. 3 UStG zu sehen. Beide Vorschriften stehen in einem Regel-Ausnahme-Verhältnis zueinander. § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG formuliert dabei den Grundsatz, dass bei steuerfreien Leistungen der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Erfasst werden damit grundsätzlich alle steuerfreien Leistungen des § 4 Nr. 1-28 UStG.
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