Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen, die mit unentgeltlichen Leistungen im Zusammenhang stehen, die steuerfrei wären, wenn sie gegen Entgelt ausgeführt würden

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen, die mit unentgeltlichen Leistungen im Zusammenhang stehen, die steuerfrei wären, wenn sie gegen Entgelt ausgeführt würden

Die Regelung des § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UStG wurde mit Wirkung zum 01.01.2007 aus dem Gesetz gestrichen, da sie mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar war (vgl. BMF-Schreiben v. 28.03.2006 - IV A 5 - S 7304 - 11/06).

Hinweis