Prüfung des Vorsteuerabzugs dem Grunde nach

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Prüfung des Vorsteuerabzugs dem Grunde nach

Es wird dabei geprüft, ob grundsätzlich ein Vorsteuerabzug möglich ist. Es müssen die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 UStG gegeben sein. In diesem ersten Prüfungsschritt wird festgelegt, ob die Leistung überhaupt dem Unternehmen zugeordnet werden kann. Es besteht dabei grundsätzlich die Möglichkeit, einen nur teilweise unternehmerisch genutzten Gegenstand gar nicht, ganz oder nur teilweise dem Unternehmen zuzuordnen. Mit der Zuordnung zum Unternehmensvermögen wird der Rahmen des maximalen Vorsteuerabzugs festgelegt. Zu den Einzelheiten siehe das Schlagwort Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG.