Änderung der Rechtslage

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Änderung der Rechtslage

Ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, liegt ebenfalls eine Änderung der Verhältnisse vor. Werden daher Leistungen, die steuerpflichtig waren, durch den Gesetzgeber zu steuerfreien Leistungen, die den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 UStG ausschließen, ist § 15a UStG anzuwenden. Werden umgekehrt steuerfreie Ausschlussumsätze zu steuerpflichtigen Umsätzen, die den Vorsteuerabzug nicht mehr ausschließen, erfolgt ebenfalls eine Korrektur.