Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
§ 9 UStG ermöglicht, auf bestimmte Steuerbefreiungen zu verzichten. Durch die Ausübung des Verzichts (Option) tritt auch eine Änderung der Verhältnisse ein. Eine Änderung der Verhältnisse durch Ausübung oder Wegfall einer Option liegt beispielsweise in den folgenden Fällen vor:
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