Wirtschaftsgüter, die nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Wirtschaftsgüter, die nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden

Gemäß § 15a Abs. 1 UStG ist eine Vorsteuerkorrektur bei Wirtschaftsgütern vorzunehmen, die nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden. Unter Wirtschaftsgütern sind alle körperlichen Gegenstände zu verstehen. Die Anwendung des § 15a Abs. 1 UStG ist auf Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beschränkt.