Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
Die Regelung ist mit Wirkung zum 01.01.2005 in das Gesetz eingefügt worden. Wirtschaftsgüter, die nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet werden, gehören grundsätzlich zum ertragsteuerlichen Umlaufvermögen. Mit Urteil vom 24.09.2009 - V R 6/08, BStBl II 2010,
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