Entgeltliche Lieferung in Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Entgeltliche Lieferung in Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

Im Fall der entgeltlichen Lieferung, für die die Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 UStG zum Ansatz kommt, ist als Bemessungsgrundlage gem. § 25a Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz UStG der Wert anzusetzen, um den der Wert nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG (Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten für den Gegenstand oder einen gleichartigen Gegenstand oder mangels eines Einkaufspreises die Selbstkosten, jeweils zum Zeitpunkt des Umsatzes) den Einkaufspreis für das Wirtschaftsgut übersteigt.

Praxistipp

Bemessungsgrundlage für die Differenzbesteuerung bei entgeltlichen Lieferungen, für die die Mindestbemessungsgrundlage zur Anwendung kommt:

 

Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten/Selbstkosten zum Zeitpunkt des Umsatzes

-

tatsächlicher Einkaufspreis

=

Unterschiedsbetrag

-

darin enthaltene Umsatzsteuer

=

Bemessungsgrundlage