Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg |
Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft zwischen drei unmittelbar nacheinander liefernden Unternehmern bei Reihengeschäften mit mehr als drei Beteiligten vorliegt, wenn die drei unmittelbar nacheinander liefernden Unternehmer am Ende der Lieferkette stehen:
Unternehmer U aus Deutschland bestellt beim P aus Belgien dort nicht vorrätige Ware. P gibt die Bestellung weiter an S in Luxemburg mit der Bitte, die Ware direkt zu U nach Deutschland auszuliefern. Aber auch S hat die Werkzeugteile nicht am Lager. Deshalb bestellt er sie bei T aus Spanien. S holt die Ware bei T in Spanien ab, versendet die Ware wie vereinbart direkt an U. Alle Unternehmer treten jeweils unter der USt-IdNr. ihres Landes auf.
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