Der Umsatzsteueranwendungserlass lässt hier verschiedene Möglichkeiten zu, eine Endrechnung zu erteilen. Im Folgenden werden diese in Anlehnung an Abschn. 14.8 UStAE im Einzelnen dargestellt:
In den Beispielsrechnungen soll über folgenden Sachverhalt abgerechnet werden:
Generalbauunternehmer A vereinbart mit dem Elektronikmarkt E die Errichtung einer Lagerhalle. Es werden bei Vertragsschluss die folgenden Abschlagszahlungen als Anzahlungen (vgl. auch §
bis 10.02.23 | 1.000.000 Euro zzgl. USt |
bis 10.03.23 | 1.000.000 Euro zzgl. USt |
bis 10.07.23 | 840.336 Euro zzgl. USt |
bis 10.10.23 | 2.000.000 Euro zzgl. USt |
A erstellt entsprechende ordnungsgemäße Anzahlungsrechnungen einschl. ausgewiesener USt.
Vereinbarungsgemäß soll die Restzahlung nach ordnungsgemäßer Schlussrechnung und Abnahme gemäß