Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
Beispielrechnung 5:
Gemäß Abschn. 14.8 Abs. 8 UStAE brauchen die Teilentgelte gar nicht in der Rechnung abgesetzt werden. Es reicht auch aus, dass die vor der Ausführung der Leistung vereinnahmten Teilentgelte und die darauf entfallenden Steuerbeträge auf der Endrechnung zusätzlich angegeben werden. Mehrere einzelne Anzahlungen können auch hier zusammengefasst werden.
Endrechnung |
|
---|---|
Errichtung einer Lagerhalle |
|
Entgelt | 10.000.000 Euro |
+ Umsatzsteuer | 1.900.000 Euro |
Preis | 11.900.000 Euro |
Geleistete Anzahlungen:
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|