Abgekürzter Zahlungsweg

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Abgekürzter Zahlungsweg

Darunter fallen Leistungen - i.d.R. Zahlungen - des Leistungsempfängers an Dritte, wenn diese für Rechnung des leistenden Unternehmers erfolgen und ein Zusammenhang mit der zu betrachtenden Leistung besteht.

Beispiele:

Zahlungen an einen Gläubiger des leistenden Unternehmers durch den Leistungsempfänger

Zahlungen eines Schuldners des Leistungsempfängers an den leistenden Unternehmer oder an einen seiner Gläubiger

Zahlungen einer Versicherungsgesellschaft an einen Dritten

Auf den Praxisfall zum "Schadenersatz/abgekürzter Zahlungsweg" wird hingewiesen.