Entgelt von dritter Seite

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Entgelt von dritter Seite

In dem BMF-Schreiben vom 04.12.2014 (IV D 2 - S 7100/10/10005) wird unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 16.10.2013 (XI R 39/12) erläutert, wie die folgende Konstellation umsatzsteuerlich zu beurteilen ist:.

Der Vermittler eines Mobilfunkvertrags gibt ein Mobiltelefon (oder einen anderen Elektroartikel) "kostenlos" an den den Vertrag abschließenden Kunden ab.