Mietverhältnis

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Mietverhältnis

Der BFH hat in seinem Urteil vom 22.05.2019 (XI R 20/17) entschieden, dass es sich bei der Abfindungszahlung, die der Vermieter bei vorzeitiger Auflösung eines langfristigen Mietvertrags im Interesse des Mieters erhält, um umsatzsteuerbares Entgelt handelt.