Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Unternehmer A in Augsburg bestellt im Jahr 2023 beim Unternehmer B in Berlin zehn Computer für insgesamt 9.520 Euro brutto. B versendet die Computer vereinbarungsgemäß per Bahn auf Kosten und Gefahr des A nach Augsburg. A hat eine Transportversicherung bei der Versicherung V abgeschlossen. Die Ware kommt in Augsburg allerdings nicht an. B hat A nach Aufgabe zur Bahn folgende Rechnung per Mail geschickt:
10 Computer à 740 Euro | 7.400 Euro |
Transportkosten | 600 Euro |
Summe netto | 8.000 Euro |
zzgl. 19 % Umsatzsteuer | 1.520 Euro |
Gesamtbrutto | 9.520 Euro |
A nimmt Kontakt mit der Versicherung V auf, meldet den Schaden und bittet unter Weitergabe der Rechnung um Überweisung an B. Die Versicherung zahlt unverzüglich 8.000 Euro an B.
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