Schadenersatz/Leistungsaustausch

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Schadenersatz/Leistungsaustausch

Unternehmer U verursacht mit seinem Firmenwagen einen Unfall und beschädigt hierbei die Tür des Transporters von T. T ist Betreiber einer Reparaturwerkstatt und vereinbart mit U die Beseitigung des Schadens in seiner eigenen Werkstatt. U zahlt an T für die Reparatur der beschädigten Tür insgesamt 476 Euro. Diesen Betrag hätte auch jeder andere Kunde für eine gleichartige Leistung bezahlen müssen.

Hier überlagert der Leistungsaustausch den Schadenersatz. T erbringt an U mit der Reparatur der Transportertür im Rahmen eines Leistungsaustauschs eine steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistung. Selbst wenn T den Schaden nicht selbst behebt, sondern der Schädiger U sich eines Dritten (einer anderen Werkstatt) bedient, sind Reparatur und Zahlung als unechter Schadenersatz zu beurteilen.

Hinweis