Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG unterliegen Veröffentlichungen in elektronischer Form, wenn sie funktional herkömmlichen Büchern, Zeitungen, Zeitschriften oder sonstigen in Nr. 49 Buchst. a)-e) und Nr. 50 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG bezeichneten Erzeugnissen entsprechen, seit dem 18.12.2019 dem ermäßigten Steuersatz. Hierzu zählen insbesondere Veröffentlichungen
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