Steuerfreiheit

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Steuerfreiheit

Die innergemeinschaftliche Lieferung eines neuen Fahrzeugs ist gem. § 6a Abs. 1 UStG unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei:

Der Unternehmer oder der Abnehmer hat das neue Fahrzeug in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet und

der Erwerb des neuen Fahrzeugs unterliegt beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung.

Der Status des Erwerbers ist unmaßgeblich, d.h., sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen und Unternehmer, die für ihren nicht unternehmerischen Bereich erwerben, kommen in Betracht (vgl. Abschn. 6a.1 Abs. 9 UStAE).