Kurzübersicht

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Kurzübersicht

Rechtliche Grundlagen:

§ 2a UStG, Abschn. 18c.1 UStAE

Problemkreise:

Liefern Privatpersonen oder Unternehmer in ihrem nicht unternehmerischen Bereich ein neues Fahrzeug i.S.d. § 1b UStG, werden sie gem. § 2a UStG für diese innergemeinschaftlichen Lieferungen wie ein Unternehmer behandelt. Die Fahrzeuglieferung ist steuerfrei. Der Erwerber hat den innergemeinschaftlichen Erwerb ggf. im Rahmen der Fahrzeugeinzelbesteuerung zu versteuern. Fahrzeuglieferer sind hinsichtlich dieser Fahrzeuglieferung verpflichtet, Voranmeldungen und Jahreserklärungen abzugeben, eine Rechnung auszustellen, bestimmte Unterlagen zehn Jahre lang aufzubewahren und bestimmte Aufzeichnungspflichten gem. § 22 UStG zu erfüllen.

Siehe auch:

Aufbewahrung von Rechnungen

Aufzeichnungspflichten gem. § 22 UStG

Einfuhr

Erwerb neuer Fahrzeuge

Fahrzeugeinzelbesteuerung

Innergemeinschaftliche Lieferung

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Lieferort für bewegte Lieferungen

Rechnung

Steuerberechnung

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Unternehmer

Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG

Zusammenfassende Meldung