Voraussetzungen

Im Einzelnen ergeben sich für eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen die folgenden Voraussetzungen im Überblick:

Übertragung eines Unternehmens oder eines gesondert geführten Betriebs

mit den wesentlichen Grundlagen

Übereignung oder Einbringung im Ganzen

entgeltlich oder unentgeltlich

an einen anderen Unternehmer

für dessen Unternehmen

der Erwerber hat die Absicht, den Betrieb fortzuführen

Beachte: Nach der Entscheidung des BFH vom 23.08.2007 - V R 14/05 ist die Gesamtwürdigung der Umstände maßgebend. Der BFH lockerte damit die Kriterien für die Geschäftsveräußerung im Ganzen.