Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Im Rahmen einer nichtsteuerbaren Geschäftsveräußerung sind nur "Nettorechnungen" zulässig. Soweit der übertragende Unternehmer trotzdem die Umsatzsteuer offen ausweist, schuldet er diese gem. § 14c Abs. 1 UStG (Abschn. 14c.1 Abs.
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