Rechnungserteilung

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Rechnungserteilung

Im Rahmen einer nichtsteuerbaren Geschäftsveräußerung sind nur "Nettorechnungen" zulässig. Soweit der übertragende Unternehmer trotzdem die Umsatzsteuer offen ausweist, schuldet er diese gem. § 14c Abs. 1 UStG (Abschn. 14c.1 Abs. 1 Satz 5 Nr. 3 UStAE).