Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Unternehmer A hat fünf Ferienhäuser auf verschiedenen Nordseeinseln, die er an wechselnde Feriengäste und Mieter entgeltlich umsatzsteuerpflichtig überlässt. A hat alle Ferienhäuser selbst errichtet und die in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge als abziehbare Vorsteuer bei seinem Finanzamt geltend gemacht.
Aus diesem Einstiegsfall wird deutlich, dass sich bei der Beurteilung dieser und ähnlicher Sachverhalte eine Vielzahl an Fragen hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Beurteilung ergeben:
![]() | Handelt es sich um steuerbare Einzellieferungen? |
![]() | Liegen steuerbare unentgeltliche Wertabgaben vor? |
![]() | Sind diese Umsätze steuerfrei oder steuerpflichtig? |
![]() | Hat der Unternehmer bei Steuerfreiheit Möglichkeiten zur Option? |
![]() | Liegen ggf. nichtsteuerbare Geschäftsveräußerungen im Ganzen vor? |
![]() | Wie müssen mögliche Rechnungen des A aussehen (Steuerausweis)? |
![]() | Welche Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug für den Veräußerer und die Erwerber ergeben sich? |
![]() | Sind Vorsteuerkorrekturen i.S.d. § 15a UStG beim Veräußerer notwendig? |
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