Steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz

Voraussetzung für die Haftung ist, dass der abgetretenen Forderung ein steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG zugrunde liegt.

Die Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen aus nicht steuerbaren oder steuerfreien Umsätzen führt damit nicht zu einer Haftung nach § 13c UStG. Der steuerpflichtige Umsatz muss nicht an einen anderen Unternehmer erbracht worden sein, es kann sich auch um einen steuerpflichtigen Umsatz an einen Nichtunternehmer handeln. Für die Haftung kommt es auf die Kenntnis des Abtretungsempfängers über die Qualität des Umsatzes nicht an. Bei abgetretenen Mietzinsen ist es daher unerheblich, ob der Gläubiger von einer steuerfreien oder steuerpflichtigen Vermietung ausgeht (vgl. FG Düsseldorf, Urt. v. 01.03.2013 - 1 K 3492/11 H(U)).