Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt

Als Tätigkeiten, die einer juristischen Person des öffentlichen Rechts im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, kommen nur solche in Betracht, bei denen die juristische Person des öffentlichen Rechts auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung tätig wird. Die öffentlich-rechtliche Sonderregelung kann sich dabei aus den folgenden Quellen ergeben:

Gesetz,

Rechtsverordnung,

Satzung,

Staatsvertrag,

verfassungsrechtlichen Verträgen,

Verwaltungsabkommen,

Verwaltungsvereinbarungen,

öffentlich-rechtlichen Verträgen sowie

aus der kirchenrechtlichen Rechtsetzung.