Personalgestellung als Betrieb gewerblicher Art (vgl. Abschn. 2.11 UStAE)

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Personalgestellung als Betrieb gewerblicher Art
(vgl. Abschn. 2.11 UStAE)

Eine juristische Person des öffentlichen Rechts setzt Bedienstete ihres Hoheitsbereichs in eigenen Betrieben gewerblicher Art ein. Der Vorgang ist nicht steuerbar, da es sich um eine Innenleistung handelt.

Eine juristische Person des öffentlichen Rechts überlässt Personal aus ihrem hoheitlichen Bereich an eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts für deren Hoheitsbereich. Es handelt sich ebenfalls um einen nicht steuerbaren Vorgang, da nur die Hoheitsbereiche betroffen sind.

Eine juristische Person des öffentlichen Rechts überlässt Personal aus dem Hoheitsbereich an einen Betrieb gewerblicher Art einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts. Es ist nicht mehr der hoheitliche Bereich betroffen. Damit liegt, sofern die übrigen Voraussetzungen des Betriebs gewerblicher Art gegeben sind, ein steuerbarer Vorgang vor.

Es wird Personal aus dem hoheitlichen Bereich an einen privaten Unternehmer überlassen. Es handelt sich ebenfalls um einen grundsätzlich steuerbaren Vorgang, sofern die übrigen Voraussetzungen für einen Betrieb gewerblicher Art gegeben sind.