Option/formelle Bestandskraft

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Option/formelle Bestandskraft

Unternehmer U wendet seit Jahren die Kleinunternehmerregelung an. Am 24.04.2019 reicht er für 2018 eine Umsatzsteuerjahreserklärung beim zuständigen Finanzamt ein, in der er die Umsatzsteuer erstmals nach den allgemeinen Vorschriften des UStG berechnet und somit den Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung erklärt hat. U hat eine Umsatzsteuerzahllast i.H.v. 490 Euro berechnet, die er pünktlich mit Erklärungsabgabe entrichtet hat. Das Finanzamt entdeckt bei der Bearbeitung am 13.07.2019 einen Rechenfehler und setzt die Umsatzsteuer mit Bescheid vom 22.07.2019 i.H.v. 970 Euro fest. U widerruft mit Zugang des Bescheids sofort den Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung.