Kommissionsgeschäfte (§ 3 Abs. 3 UStG)

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Kommissionsgeschäfte (§ 3 Abs. 3 UStG)

Beim Kommissionsgeschäft liegt eine Lieferung des Kommittenten an den Kommissionär erst im Zeitpunkt der Lieferung des Kommissionsguts an den Abnehmer vor. Befördert im Fall eines Kommissionsgeschäfts der Kommittent das Kommissionsgut mit eigenem Fahrzeug an den Kommissionär, liegt keine Lieferung vor, weil die - anschließende - Übergabe des Kommissionsguts an den Verkaufskommissionär (noch) keine Lieferung i.S.d. § 3 Abs. 1 UStG ist (BFH, Urt. v. 25.11.1986, BStBl II 1987, 278).

Gelangt jedoch das Kommissionsgut bei der Zurverfügungstellung an den Kommissionär im Wege des innergemeinschaftlichen Verbringens vom Ausgangs- in den Bestimmungsmitgliedstaat, kann die Lieferung jedoch nach dem Sinn und Zweck der Regelung bereits zu diesem Zeitpunkt als erbracht angesehen werden (Abschn. 1a.2 Abs. 7 UStAE). Gleichzeitig ist aber der innergemeinschaftliche Erwerb beim Kommissionär bereits der Besteuerung zu unterwerfen. Hier stellt sich jedoch die Frage, mit welchem Wert die Besteuerung zu erfolgen hat, wenn das Kommissionsgut nicht bis zum Ende des Voranmeldezeitraums verkauft ist. Bei der hier grundsätzlich vorzunehmenden Schätzung mit späterer Berichtigung wird von der Finanzverwaltung zur Vereinfachung auf die spätere Berichtigung verzichtet, wenn der Kommissionär zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Auf das gesonderte Stichwort wird hingewiesen.