Unbewegte Lieferungen im Konsignations-, Umsatzsteuer- oder Zolllager

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Unbewegte Lieferungen im Konsignations-, Umsatzsteuer- oder Zolllager

Unbewegte Lieferungen sind im Konsignations-, Umsatzsteuer-wie auch im Zolllager denkbar, wenn es sich um Lieferungen innerhalb des jeweiligen Lagers handelt oder wenn Ware aus dem Lager durch den Abnehmer entnommen wird.

Beispiel

Unternehmer A befördert Gegenstände aus der Schweiz (Drittland) nach Deutschland. Er lagert sie unversteuert in einem Zolllager in Stuttgart ein und liefert diese Gegenstände weiter an Unternehmer B aus Leipzig. Die Übergabe erfolgt durch Aushändigung eines Lagerscheins, ohne dass die Waren das Zolllager verlassen. B liefert diese Gegenstände an Unternehmer C in Potsdam, der die Gegenstände in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überführt.