Voraussetzungen für eine Option

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Voraussetzungen für eine Option

Optionsfähig sind nur Umsätze, die der Unternehmer an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt, d.h., im Einzelnen ergeben sich für den Unternehmer die folgenden Grundvoraussetzungen:

steuerbarer Umsatz

an einen Unternehmer

für dessen Unternehmen

Der Leistungsempfänger muss im Zeitpunkt des Leistungsbezugs Unternehmer i.S.d. § 2 UStG sein.

Beachte: Unentgeltliche Wertabgaben i.S.v. § 3 Abs. 1b UStG sind keine Umsätze an einen anderen Unternehmer. Eine Option ist daher insoweit grundsätzlich nicht möglich.

Die Lieferung bzw. sonstige Leistung muss zudem für Zwecke des Unternehmens des Leistungsempfängers bestimmt sein bzw. es muss eine entsprechende Verwendungsabsicht bestehen. Die Verwendung eines für das Unternehmen angeschafften Wirtschaftsguts wird durch die Entscheidung des Unternehmers über die Zuordnung (vgl. Abschn. 15.2 Abs. 21 UStAE) zum Unternehmensvermögen bestimmt. Im Zusammenhang mit den Zuordnungsmöglichkeiten des Unternehmers ist die Bagatellregelung (< 10 %) gem. § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG zu beachten.

Beispiel