Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg |
Internetanbieter I aus den USA stellt ein kostenpflichtiges Update für private und gewerbliche Abnehmer per Download zur Verfügung:
Kunde P (Privatmann aus der Schweiz) und Kunde D (Privatmann aus Deutschland) nehmen das Angebot an und laden das Update gegen Entrichtung der Gebühr aus dem Internet auf ihren PC.
Auch Unternehmer U mit Sitz in Deutschland macht vom Angebot des I Gebrauch.
Die sonstige Leistung des I ist eine auf elektronischem Weg erbrachte Leistung und als solche in § 3a Abs. 5 Satz 2 UStG enthalten.
Die an den Kunden P in der Schweiz erbrachte Leistung ist nach § 3a Abs. 5 Satz 1 UStG in der Schweiz ausgeführt.
Die an den Kunden D erbrachte Leistung ist nach § 3a Abs. 5 Satz 1 UStG in Deutschland ausgeführt.
Die an den Unternehmer U erbrachte Leistung ist nach § 3a Abs. 2 Satz 1 UStG ebenfalls in Deutschland ausgeführt.
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