Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg |
Die innergemeinschaftliche Güterbeförderung ist nach § 3b Abs. 3 UStG eine Beförderung eines Gegenstands, die in dem Gebiet von zwei verschiedenen Mitgliedstaaten beginnt und endet. Dabei ist es unerheblich, ob die Beförderungsstrecke ausschließlich über Gemeinschaftsgebiet oder auch über Drittlandsgebiet führt.
Beispiel 1Frachtführer F transportiert Güter von Hamburg nach Rom per Lkw. Er durchquert bei dem Transport die Schweiz. Lösung: Es liegt eine innergemeinschaftliche Güterbeförderung vor. |
Eine Anfahrt des Beförderungsunternehmers zum Abgangsort, z.B. aus einem anderen Mitgliedstaat, ist unmaßgeblich. Entsprechendes gilt für die Weiter- oder Rückfahrt nach Ankunft am Ankunftsort.
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