Der Verzicht auf Ausübung eines der § 3a Abs. 4 Nr. 1 UStG bezeichneten Rechte

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Der Verzicht auf Ausübung eines der § 3a Abs. 4 Nr. 1 UStG bezeichneten Rechte

An dieser Stelle ist deutlich erkennbar, dass der Umfang der sonstigen Leistungen auch den Bereich des Unterlassens umfasst (§ 3 Abs. 9 Satz 2 UStG).