Leistungen der Energieversorgung

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Leistungen der Energieversorgung

Zu diesen Leistungen gehören insbesondere die genannten Leistungen in Bezug auf Gas für alle Druckstufen und in Bezug auf Elektrizität für alle Spannungsstufen sowie ab 2011 die Leistung in Bezug auf Wärme oder Kälte. Hinsichtlich des Orts der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte ist mit der Vorschrift des § 3g UStG eine Sonderregelung in das UStG aufgenommen worden. Zu den mit Wirkung ab dem 01.01.2005 zunächst in diesem Bereich eingeführten Regelungen hat das BMF mit Schreiben vom 01.08.2005 - IV A 5 - S 7124 - 8/05 Stellung genommen. Zur Behandlung von Stromspotgeschäften mit negativem Kaufpreis als sonstige Leistung i.S.d. § 3a Abs. 1 UStG vgl. Verfügung der OFD Rheinland vom 26.04.2007 - S 7100 - 1024 - St 432.