Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg |
Der Leistungskatalog des § 3a Abs. 4 UStG enthält eine Vielzahl von Leistungen, die inhaltlich in keinem Zusammenhang stehen. Eine Systematik im Sinne eines "roten Fadens" fehlt, so dass in der Praxis der Ortsbestimmung ohne Vorkenntnisse nur die Überprüfung der Nr. 1-14 in der gesetzlichen Reihenfolge möglich ist.
PraxistippUm festzustellen, ob eine sonstige Leistung im Leistungskatalog des § 3a Abs. 4 UStG enthalten ist, hat sinnvollerweise - aufgrund der fehlenden Systematik - die Überprüfung der im Einzelnen enthaltenen Leistungen entsprechend der Nummerierung zu erfolgen. |
Zu den sonstigen Leistungen i.S.d. Absatzes 4 Folgendes:
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