Praxisbeispiel 1

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Praxisbeispiel 1

Ein in diesem Bereich in der Praxis häufig vorkommender Fall ist die Vermietung von Beförderungsmitteln.

Beispiel

Der US-Amerikaner A führt eine Europareise durch. In Berlin startend, mietet er für drei Wochen einen Pkw bei einer Firma mit Sitz am Berliner Flughafen. Er will mit dem Pkw über Paris bis Rom fahren und ihn dort zurückgeben.

Die Vermietung des Pkw erfolgt in Berlin. Sie ist somit insgesamt steuerbar, auch wenn der Pkw während der Vermietung im Ausland genutzt wird.