Vollständige Zuordnung zum Unternehmensvermögen

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Vollständige Zuordnung zum Unternehmensvermögen

Aus dem Erwerb des Gegenstands ist grundsätzlich der vollständige Vorsteuerabzug gegeben, ebenso aus den laufenden Kosten. Soweit eine Nutzung außerhalb des Unternehmens erfolgt, ist grundsätzlich die Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe vorzunehmen. Die Veräußerung des Gegenstands ist grundsätzlich steuerbar. Es besteht die Möglichkeit der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG.