Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 8 UStG ist eine elektronische Rechnung eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Hierunter fallen Rechnungen, die per E-Mail ggf. mit PDF- oder Textdateianhang, per Computertelefax oder Faxserver, per Web-Download oder im Wege des Datenträgeraustauschs (EDI) übermittelt werden. Jeder Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn - unabhängig von der Größe des Unternehmens - kann Rechnungen elektronisch übermitteln, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt. Jeder - sei es Unternehmer, sei es Privatperson - kann Empfänger einer elektronischen Rechnung sein.
Für die Wirksamkeit einer elektronischen Rechnung ist es erforderlich, dass der Rechnungsempfänger einer elektronischen Übermittlung zugestimmt hat (§ 14 Abs. 1 Satz 7 UStG). An diese Zustimmung sind keine allzu großen Anforderungen zu stellen. Sie kann allgemein für die Geschäftsbeziehung zwischen zwei Unternehmern, beispielsweise durch AGB, erteilt werden.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|