Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
Das Entgelt, das der Leistungsempfänger für die Leistung aufwenden muss, ist anzugeben. Das Entgelt ist nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen aufgeschlüsselt anzugeben. Jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts ist ebenfalls bereits in der Rechnung anzugeben. Im Fall der Vereinbarung von Skonti, Boni und Rabatten ist darauf hinzuweisen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|