Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
Verträge können ein Dokument sein, welches als Rechnung anzusehen ist. Grundsätzlich müssen diese Verträge dann alle Angaben, die in einer Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlich sind, enthalten. Sofern die erforderlichen Angaben in einem Vertrag nicht enthalten sind, ist auch zulässig, dass sich die Angaben aus anderen Dokumenten ergeben. Gemäß § 31 Abs. 1 UStDV ist in diesem Fall ausdrücklich auf die anderen Dokumente hinzuweisen.
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