Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Die Reiseleistungen können
![]() | gem. § 25 Abs. 2 Satz 2 UStG steuerfrei sein, soweit die ihr zuzurechnenden Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet erbracht wurden, |
![]() | gem. § 4 UStG steuerfrei sein, insbesondere steuerfreie Versicherungsleistungen i.S.d. § 4 Nr. 10 Buchst. b) UStG (vgl. Abschn. 25.1 Abs. |
BeispielEine Jugendherberge bietet für Mädchen zwischen 10 und 16 Jahren eine Erlebnisreise mit Selbstverteidigungskurs an. Die Reiseleistungen i.S.d. § 25 UStG sind nach § 4 Nr. 25 UStG steuerfrei. |
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