Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
§ 5 Abs. 2 und 3 UStG enthalten Ermächtigungsgrundlagen für den Erlass von Rechtsverordnungen für weitere Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen im Zusammenhang mit der Einfuhr. Auf dieser Ermächtigungsgrundlage beruht u.a. die Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung vom 11.08.1992 (BGBl I, 1526).
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