Berechnungsmethode

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Berechnungsmethode

Auf der ersten Ebene ist die Steuer auf den einzelnen Umsatz zu berechnen. Der maßgebliche Steuersatz (§ 12 UStG) ist mit der Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG) zu multiplizieren.

Auf der zweiten Ebene ist die Steuer auf die Summe aller Umsätze im Besteuerungszeitraum zu berechnen. Von der Summe der Steuer auf die o.g. Umsätze des Besteuerungszeitraums sind gem. § 16 Abs. 2 UStG die in den Besteuerungszeitraum fallenden, abziehbaren Vorsteuerbeträge  abzusetzen.

Praxistipp

Steuerberechnungsformel:

Summe der steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze im Besteuerungszeitraum

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Summe der Steuern nach § 6a Abs. 4 Satz 2 UStG, die er als Abnehmer schuldet

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Summe der Steuern nach § 14c Abs. 1 UStG, die er als Rechnungssteller bei unrichtigem

Steuerausweis schuldet

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Summe der Steuern nach § 14c Abs. 2 UStG, die er als Rechnungssteller bei unberechtigtem

Steuerausweis schuldet

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