Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen

Umsätze fallen insoweit unter das Grunderwerbsteuergesetz, wie es sich um grunderwerbsteuerbare Erwerbsvorgänge i.S.d. § 1 GrEStG handelt. Während die Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz an den Erwerbsvorgang, also an das der Grundstücksübertragung vorausgehende Verpflichtungsgeschäft anknüpft, besteuert das Umsatzsteuergesetz Leistungen, d.h. die eigentliche Erfüllung von Verpflichtungsgeschäften.

Der Grunderwerbsteuer unterliegen insbesondere die folgenden Erwerbsvorgänge im Zusammenhang mit inländischen Grundstücken: