§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG: Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet (z.B. Tauschvertrag, Einbringungsvertrag)

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG : Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet (z.B. Tauschvertrag, Einbringungsvertrag)

Diese Regelung des GrEStG behandelt den eigentlichen Grundfall, den notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer das Eigentum an einem Grundstück zu verschaffen.

Beispiel

A und B gründen die AB OHG. Im Einbringungsvertrag verpflichtet sich A, seine Einlageverpflichtung durch die Einbringung eines bisher seinem Einzelunternehmen zugeordneten Grundstücks zu erfüllen.