§ 1 Abs. 1 Nr. 5 GrEStG: Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Abtretung eines Übereignungsanspruchs oder der Rechte aus einem Meistgebot begründet

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

§ 1 Abs. 1 Nr. 5 GrEStG : Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Abtretung eines Übereignungsanspruchs oder der Rechte aus einem Meistgebot begründet

Gemeint sind hierbei Zwischengeschäfte, wenn der Verkauf zunächst erfolgt und die Rechte aus dem Kaufvertrag später tatsächlich auf einen Dritten zediert werden.