Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
Ein Anspruch auf USt-Vergütung entfällt, wenn der Erwerb durch eine steuerbegünstigte Körperschaft im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erfolgt. Ebenso kann beim Erwerb von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts eine Vergütung nicht beansprucht werden, wenn der Erwerb im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 KStG) oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erfolgt.
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