Autor: Diplom-Finanzwirt Jochen Wenning |
Der Tausch muss nicht von vornherein vereinbart sein. Maßgeblich ist vielmehr, ob der Umsatz tatsächlich als Tausch abgewickelt wird. Auch die Hingabe eines Gegenstands an Zahlungs statt führt deshalb zu einem Tausch i.S.v. § 3 Abs. 12 Satz 1 UStG.
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